Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma NICOLA SCHAPER IMMOBILIEN e.K.

Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns von den Auftraggebern erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der in unseren Verkaufs- und Vermietungsunterlagen gemachten Angaben können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Courtage verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformationen weitergegeben werden, das Geschäft abschließt.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil courtagepflichtig zu werden. Unser Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Miete oder Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Sind dem Empfänger das oder die von uns nachgewiesene(n) Objekt(e) bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Zugang unseres Angebots unter Nennung von Quelle und Datum mitzuteilen.
Die im Exposé genannte Courtage ist nur dann zu zahlen, wenn ein Miet-/ oder Kaufvertrag über das angebotene Objekt geschlossen wird, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Nach Vertragsabschluss hat der Käufer oder Mieter die Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma NICOLA SCHAPER IMMOBILIEN e.K. zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Gerichtsstand unter Vollkaufleuten ist Hamburg.

Käufer- / Verkäuferprovision, erlaubte Doppeltätigkeit bei Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen:
Es ist uns erlaubt, sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer tätig zu werden. Wenn wir eine Provision mit dem Verkäufer vereinbart haben, ist es uns auch erlaubt, vom Käufer eine Provision zu verlagen. Die Höhe der Provision, die der Verkäufer (Verkäuferprovision) an uns zahlt, entspricht demselben Betrag, den wir von vom Käufer (Käuferprovision) verlangen. Sollte eine Doppeltätigkeit als Makler vorliegen, verweisen wir darauf in unserem Exposé.